Senat

Zusammen mit dem Rektorat und dem Hochschulrat gehört der Senat zur Leitung der Universität und ist das höchste beschlussfassende Gremium der Uni Münster. Hier kann unter anderem die Verfassung der Uni Münster geändert werden.

Unter den 23 abstimmungsberechtigten Senatsmitgliedern sind 4 Studierende vertreten, die seit 2024 in einem Einheitswahlkreis gewählt werden.

Die Zuständigkeiten des Senats sind im Hochschulgesetz geregelt und umfassen folgende Aufgaben:

  • Die Mitwirkung in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats.
  • Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats.
  • Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule. Dazu gehört beispielsweise die Verfassung der Uni Münster.
  • Billigung von Planungsgrundsätzen als Grundlage für den Hochschulentwicklungsplan des Rektorats. Dieser gilt später als verbindlicher Rahmen für die Entscheidungen anderer Gremien und Entscheidungsträger*innen an der Hochschule.
  • Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und des Hochschulvertrags, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel.
  • Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.






Senatsprogramm

Wir wollen die Hochschulpolitik im Senat kritisch und konstruktiv begleiten und darüber hinaus selber Impulse im Sinne der Studierendenschaft und der Hochschule setzen. Darum möchen wir folgendes Programm im Senat verfolgen:

Konsequente Umsetzung einer Ethikkommission!

Die von den studentischen Vertreter*innen initiierte Einführung einer Zivilklausel im letzten Jahr war ein guter erster Schritt für eine bessere ethische Ausrichtung der Universität. Mit dieser Klausel ist nun in der Verfassung der Uni Münster festgeschrieben, dass Forschung, Lehre und Studium „auf zivile und friedliche Zwecke ausgerichtet“ sind. Wir wollen, dass als nächstes eine Ethikkommission eingerichtet wird, in der alle Statusgruppen der Uni gemeinsam ein besseres Leitbild für eine ethischere Uni Münster ausarbeiten. In diesem Leitbild soll sich die Uni mit Themen wie der Rüstungsforschung, Ökonomisierung der Hochschule und der Tierforschung in Laboren auseinandersetzen.

Bessere Lern- und Lehrbedingungen!

Wir fordern Online-Vorlesungen, die Vereinheitlichung der Lernplattformen und mehr Plätze zum Arbeiten für Studierende! Durch Vorlesungen, die online hochgeladen werden, kann sowohl eine bessere Wiederholung des Stoffs als auch das inklusive Lernen und die Vereinbarkeit von Familie bzw. Beruf und Studium gefördert werden. Zurzeit gibt es außerdem viele verschiedene Online-Lehrplattformen, die unübersichtlich und in ihrer Qualität stark unterschiedlich sind. Für eine bessere Lehre und ein effizienteres Lernen müssen diese vereinheitlicht und weiterentwickelt werden. Zum guten Lernen sind aber auch genügend Räume notwendig. Deshalb wollen wir uns für mehr Gruppen- und Einzelarbeitsplätze einsetzen.

Keine Kürzungen in der Lehre! Keine Ökonomisierung der Bildung!

Überfüllte Seminare, zu kurze Öffnungszeiten der Bibliotheken, kein Geld mehr für klausurvorbereitende Tutorien,… Die Folgen der Kürzungen sind für uns an vielen Stellen sichtbar. Die angespannte Haushaltslage darf aber nicht zu Einsparungen in der Lehre führen! Gemeinsam wollen wir uns im Senat darum für sinnvollere Sparmöglichkeiten einsetzen, die die Lehre und damit unser Studium nicht belasten. Zugleich beobachten wir, dass eine zunehmende Ökonomisierung der Bildung stattfindet, die sich zum Ungunsten der Studierendenschaft zu stark am Wettbewerbs- und Leistungsparadigma orientiert. Wir wollen, dass die Mittel für die Verbesserung der Lehre und Lehrbedingungen verwendet werden und nicht nur für Forschung, damit Studierende, wie auch von Dozent*innen erwünscht, integrativer Teil der Wissenschaft werden können.

Viertelparität für alle universitären Gremien!

Für eine starke Vertretung studentischer Interessen fordern wir mehr Mitspracherecht für Studierende in der Hochschulpolitik! Von echten demokratischen Strukturen an der Uni kann nur die Rede sein, wenn in allen Hochschulgremien wie dem Senat oder den Fachbereichsräten die jeweiligen Statusgruppen gleichberechtigt vertreten sind. Deshalb  wollen wir uns dafür einsetzen, dass durch die Viertelparität die universitären Gremien mit den vier Gruppen der Studierenden, akademischen Mitarbeiter*innen,  weiteren Mitarbeiter*innen und Professor*innen zu gleichen Teilen besetzt werden.

Senats- und Rektoratskommissionen

Der Senat und das Rektorat können im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Kommissionen und Ausschüsse mit inhaltlich und zeitlich begrenzten Aufgaben bilden. Die Ständigen Kommissionen dienen zur Vorbereitung von Beschlüssen des Senats und zur Beratung des Rektorats. Über ihre Aufgaben entscheidet der Senat mit Zweidrittelmehrheit. In fast allen sind auch studentische Vertreter*innen für euch aktiv. Die Besetzung der Kommissionen und Ausschüsse erfolgt meistens auf Vorschlag der jeweiligen Statusgruppen. Die aktuelle Besetzung der Kommissionen findet ihr auf uni-muenster.de

Senat

Kommission für Lehre, Studienreform und Studentische Angelegenheiten (KLS)

Dies ist einer der wichtigsten Kommissionen für Studierende, da hier zentrale Fragen zum Studium behandelt werden. Auch wenn die Lehre größtenteils über die Fachbereiche auf dezentraler Ebene geregelt wird, gibt es einige Themen, die mehrere Fachbereiche umfassen und mit dem sich der Senat befassen muss.

Finanzkommission

Die Uni Münster hat ein großes Haushaltsvolumen, das verwaltet werden muss. Die angemessene Verteilung der finanziellen Mittel ist eine entscheidende Aufgabe, die auch über die Ausrichtung der Uni Münster insgesamt bestimmt. Denn gute Lehre und Forschung brauchen auch immer ein gute Finanzierung.

Zentraler Wahlausschuss

Einmal im Jahr finden die Wahlen der Fachschaftsvertretung, der Fachbereichsratsmitglieder und der Senatsmitglieder statt. Der Zentrale Wahlausschuss ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung dieser Hochschulpolitikwahlen in der akademischen Selbstverwaltung verantwortlich.

Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss hat die Aufgabe, Einsprüche gegen zentral durchgeführte Wahlen zu prüfen und dem Senat eine Entscheidung über den Einspruch zu empfehlen. Für begründete Einsprüche müssen wesentliche Vorschriften über die Ermittlung der Sitze, die Wahlberechtigung, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verletzt worden sein oder Organe der Universität oder einzelner Mitgliedergruppen eine Wahlempfehlung für eine bestimmte Liste ausgesprochen haben. Voraussetzung dafür ist aber, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst werden konnte.

Bibliothekskommission

Die Bibliotheken sind zentrale Einrichtungen der Uni Münster mit diversen Leistungen. Neben der Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) gibt es vier weitere Zweigbibliotheken und viele einzelne Institutsbibliotheken. Sie bieten die Möglichkeit zur Literaturrecherche, dienen als Lernorte oder bieten auch Schulungen. Die Kommission koordiniert und legt die Grundlagen ihrer Arbeit fest.

IV-Kommission

Die IV-Kommission gibt dem IV-Lenkungsausschuss, dem Rektorat und dem Senat Empfehlungen in allen Fragen der Informationsverarbeitung an der Uni Münster – insbesondere in Angelegenheiten von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung.

Lenkungsausschuss für den Hochschulsport

Der Hochschulsport ist für Studierende ein wichtiges Angebot, um sich kostengünstig sportlich betätigen zu können. Der Hochschulsport Münster wird in Zusammenarbeit zwischen der FH Münster, KatHo Münster, der Kunstakademie und der Uni Münster organisiert. Der Lenkungsausschuss bestimmt die organisatorischen Modalitäten des Hochschulsports.

Gleichstellungskommission

Obwohl mehr Studentinnen in B.A.-Studiengängen eingeschrieben sind als Studenten, ändert sich dieses Verhältnis immer stärker zu Ungunsten der Frauen je höher mensch in der akademischen Laufbahn kommt. So gibt es deutlich mehr Professoren als Professorinnen. Die Gleichstellungskommission setzt sich mit dieser und ähnlichen Fragen der Gleichstellung auseinander.

Qualitätsverbesserungskommission (QVK)

Nachdem die Studiengebühren in NRW zum Wintersemester 2011/12 abgeschafft wurden, bekommen die Hochschulen nun Qualitätsverbesserungsmittel. Da diese vor allem der Verbesserung der Studiensituation dienen sollen, sitzen in dieser Kommission auch überwiegend studentische Vertreter*innen. Insgesamt arbeiten in diesem Gremium somit acht studentische Mitglieder mit, was bei keinem anderen universitären Gremium sonst der Fall ist.

Rektorat

IV-Lenkungsausschuss

Dieser Ausschuss ist verantwortlich für die Sicherstellung des nutzergerechten und wirtschaftlichen Betriebes des IV-Gesamtsystems und trifft die dafür notwendigen Grundsatz- und Einzelentscheidungen. Der IV-Lenkungsausschuss ist direkt dem Rektorat zugeordnet. Hier sind die vier Statusgruppen nicht gleichermaßen vertreten, sondern die Mitglieder dieses Ausschusses bestehen überwiegend aus Rektoratsmitgliedern und weiteren Mitarbeiter*innen aus dem Gebiet der Informationsverarbeitung.

IKM-Lenkungsausschuss (IKM-L)

Der IKM (Information, Kommunikation und Medien) bündelt die an der Uni Münster vorhandenen Kompetenzen im Bereich Informationsbereitstellung und -verarbeitung in einem virtuellen Verbund mit kooperativer Leitung. Er koordiniert dabei die Zusammenarbeit und behandelt strategische Fragen aus dem Bereich der universitären Informationsversorgung. Dieser Ausschuss wird getragen von der Universitätsverwaltung (UniV), der Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) und dem Zentrum für Informationsverarbeitung (ZIV). Auch hier sind keine studentischen Mitglieder vertreten.

Rektoratskommission für strategische Planung und Qualitätssicherung

Die Hochschule legt sich (in Abstimmung) mit dem Ministerium Ziele fest, die sie erreichen anstrebt. Diese sind in ein strategisches Gesamtplan eingebettet und bedürfen einer guten Konzeptionierung. Der Ausschuss bereitet diese Zielvereinbarungen vor.

Rektoratskommission für Internationalisierung

Internationalisierung ist ein wichtiges Schlagwort an der Hochschule, sowohl für die Forschung als auch für die Lehre. Denn immer Wissenschaftler*innen und Studierende suchen die Vernetzung zu Hochschulen im Ausland. Aber auch andersherum gibt es viele ausländische Hochschulmitglieder, die den Kontakt zur Uni Münster suchen oder für einen Aufenthalt hierher kommen.

Rektoratskommission für Forschungsangelegenheiten

Zusammen mit der Lehre ist Forschung einer der zentralen Aufgaben der Hochschule. Genauso wie die Lehre ist aber auch Forschung ein wichtiges Thema für Studierende, da das Studium auch wissenschaftspraktische Arbeit umschließen soll.  Die Kommission kann unter anderem Forschungsmittel vergeben.

Rektoratskommission für wissenschaftlichen Nachwuchs

Die Hochschule hat die Aufgabe ihren wissenschaftlichen Nachwuchs für fördern. Das sind vor allem wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, aber auch Studierende beispielsweise in der Rolle als Promovierende.

Koordinierungskommission für Evaluation

Die Evaluation dient der regelmäßigen Qualitätsentwicklung und -sicherung in Lehre und Forschung und der sie unterstützenden Einheiten. Durch Analyse und Bewertung der Aufgabenerfüllung können diese intern und extern Rechenschaft abgelegen. Die Ergebnisse können dann bei Ziel-und Leistungsvereinbarungen berücksichtigt werden. Auch Studierende nehmen teil an einer solchen Evaluation, wenn sie den Evaluationsbogen zum Ende ihrer Lehrveranstaltungen ausfüllen und ihr* Dozent*in und die Veranstaltung bewerten.

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