Studierendenwerke wurden ursprünglich als studentische Selbsthilfeeinrichtungen gegründet. Heute fördern sie als Anstalten des öffentlichen Rechts die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden.
Das Studierendenwerk Münster ist mit seinen ca. 600 Mitarbeiter*innen für fast 60.000 Studierenden Münsters zuständig. Die Bereiche erstrecken sich dabei über Verpflegung, Wohnen, Studienfinanzierung, Sozialberatung und Kinderbetreuung. Konkret werden sechs Mensen, zehn Bistors und drei Cafés betrieben. Hinzu kommen 22 Wohnhäuser mit fast 6.000 Wohneinheiten, das Amt für Ausbildungsförderung und drei Kindertageseinrichtungen.
Das Studierendenwerk Münster finanziert sich hauptsächlich durch den „Sozialbeitrag“ der Studierenden. Dieser beträgt momentan 119,77 Euro pro Semester und wird automatisch mit dem Semesterbeitrag entrichtet. Außerdem beteiligt sich das Land NRW mit Zuschüssen.
Mitsprache der Studierenden über die Belange des Studierendenwerks Münster wird im Verwaltungsrat realisiert. Dieser besteht momentan aus sieben Mitgliedern, die alle zwei Jahre neu gewählt werden. Neben drei Studierenden, die von den Studierendenschaften (den Studierendenparlamenten) der Münsteraner Hochschulen benannt werden, gehören ihm auch Vertreter*innen der Münsteraner Hochschulleitungen sowie ein*e Vertreter*in des Personalrates und eine Person des öffentlichen Lebens an, die über besondere wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Kompetenzen verfügt.
In der laufenden Legislaturperiode 2022-2024 werden wir als Hochschulgruppe von Madita Fester im Verwaltungsrat des Studierendenwerks vertreten. Madita hat während der Wahlperiode den Vorsitz des Verwaltungsrats inne.
Die Aufgaben des Verwaltungsrats erstrecken sich über die Bestellung des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführerin, die Kontrolle der Tätigkeit der Geschäftsführung insbesondere im Hinblick auf die Organisation, das Rechnungswesen sowie die Einhaltung der Grundsätze der Finanzierung und Wirtschaftsführung. Darüber hinaus beschließt er den jährlichen Wirtschaftsplan einschließlich der Stellenübersicht und über die Einstellung leitender Angestellter. Er stellt den Jahresabschluss fest und nimmt den Jahresbericht der Geschäftsführung entgegen. Ferner bestellt er den Wirtschaftsprüfer bzw. die Wirtschaftsprüferin.
Informationen über die aktuellen Angebote des Studentenwerks finden sich auf www.studierendenwerk-muenster.de